Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kairion GmbH
Mainzer Landstraße 61
60329 Frankfurt am Main

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen für die Vermarktung von Display-Werbung, Sponsored Products und Brand Sites (nachfolgend kurz: „Onlinewerbung“) in kooperierenden Online-Shops (nachfolgend kurz: “Partner-Shops”) und weiteren Publisher-Netzwerken sowie für weitere Dienstleistungen im Bereich Media- und Channel-Management.

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Vertragspartner bei Agenturaufträgen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für folgende Leistungen der Kairion GmbH (nachfolgend kurz: „Kairion“): Vermarktung und Vermittlung von Werbeflächen in Partnershops (In-Store) und Publisher-Netzwerken (Out-of-Store) , mittels Display-Werbung, Sponsored Products und Brand Sites. Kairion ist bei den vorgenannten Leistungen als Mittler zwischen Werbungtreibenden, Media- und Werbeagenturen und den Betreibern von Online-Shops und anderen Onlineangeboten tätig. Ferner umfasst das Leistungsangebot von Kairon, für welche diese AGB zu Grunde gelegt werden, weitere Dienstleistungen im Bereich Media- und Channel-Management. Kairion kann ihre Produkte und Dienstleistungen in einem zentralen Produktkatalog näher beschreiben, welcher Vertragsbestandteil und Bestandteil dieser AGB wird.

1.2 Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Vereinbarungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner von Kairion, wie etwa Allgemeine Einkaufsbedingungen, gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von Kairion.

1.3 Verträge kommen nur mit Annahme des Auftrages durch Kairion per Email oder in Schriftform zustande.

1.4 Bei Agenturaufträgen wird ausschließlich die Agentur Vertragspartner von Kairion, sofern nicht im Auftrag anders vereinbart.

1.5 Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner spätestens 1 Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Kairion den Nutzer in ihrem Angebot besonders hinweisen. Widerspricht der Vertragspartner der Änderung der AGB, ist Kairion berechtigt, dem Nutzer mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

2. Platzierung und Auslieferung von Onlinewerbung für Werbungtreibende – Vertragsgegenstand

2.1 Kairion bietet die von werbungtreibenden Auftraggebern zur Verfügung gestellte Onlinewerbung den mit ihr kooperierenden Online-Shops und weiteren Publisher-Netzwerken zur Platzierung in den entsprechenden Onlineangeboten an. Bestimmte Parameter zur Aussteuerung, wie beispielsweise bevorzugte Zielgruppen, Produktgruppenumfeld, oder auszuschließende Shop- oder Publisher-Partner, können nach Rücksprache vom Auftraggeber im Rahmen bestimmter Vorgaben bestimmt werden, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wird.

2.2 Die Auslieferung der Onlinewerbung erfolgt Run of Network (RoN), sofern nicht anderes vereinbart. D.h. das gebuchte Volumen wird performancebasiert auf das gesamte Publisher-Netzwerk mit entsprechenden Targeting-Möglichkeiten verteilt. Dabei können die Anzahl der an der Kampagne teilnehmenden Online-Angeboten sowie die gebuchten Werbeformate aufgrund Onlineangebots-spezifischer Faktoren (u.a. Relaunch oder Layout-Änderungen von Onlineangeboten, Reichweitenänderungen für spezifische Werbeformate), von der bei Buchung vorgesehenen Konstellation abweichen. Etwaige Kosten zur Produktion im Laufe der Auftragsabwicklung nachträglich eingesetzter zusätzlicher Werbeformate trägt, sofern nicht anders vereinbart, Kairion.

2.3 Kairion weist darauf hin, dass die Betreiber der Onlineangebote entscheiden, ob und welche Onlinewerbung in ihren Shops platziert wird.

2.4 Die Vergütung für die Platzierung der Onlinewerbung bestimmt sich nach der Kairion-Preisliste.

3. Vermarktung von Onlinewerbung für Werbungtreibende – Pflichten des Auftraggebers

3.1 Die vom Auftraggeber einzuhaltenden Anlieferungsfristen der benötigten Materialien (Werbemittel / Banner, Trackings, Assets, Visuals, Copy, Produktnummern) sind unter https://kairion.de/spezifikationen/ abrufbar oder werden dem Vertragspartner auf sonstigem Wege rechtzeitig mitgeteilt.

3.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Onlinewerbung dem aktuellen Stand der Technik entspricht, frei von Viren ist, mit ihren Inhalten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber steht insbesondere dafür ein, dass die Onlinewerbung nicht gegen das Markengesetz, das Urhebergesetz oder gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt und ferner keine jugendgefährdenden, pornografischen oder sonst sexistischen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, volksverhetzenden oder gesetzeswidrigen Inhalte enthält. Der Auftraggeber ersetzt Kairion jedweden Schaden, der Kairion durch die Onlinewerbung entsteht, die nicht diesen Vorgaben entspricht. Sollte Kairion wegen der Verletzung von Rechten Dritter von diesen in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber Kairion und/oder den jeweiligen Partner-Shop unverzüglich und auf erstes Anfordern von diesen Ansprüchen frei. Eine Schadensminderungspflicht von Kairion nach § 254 BGB bleibt unberührt. Kairion weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die zur Verfügung gestellte Onlinewerbung automatisiert an die Werbeträger weitergegeben werden und durch Kairion grundsätzlich keine Prüfung der Werbeinhalte auf Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz oder mögliche Verletzungen von Rechten Dritter erfolgt.

4. Performance, Gewährleistungsausschluss

Kairion wird die beschriebenen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem allgemein verbreiteten, aktuellen Stand der Technik erbringen. Kairion übernimmt jedoch keine Gewähr für die Erreichbarkeit der geschalteten Anzeigen innerhalb der Online-Shops oder für den Abruf oder die Kenntnisnahme bei den Empfängern. Ebenso wird keine Gewähr übernommen für angestrebte Umsatz- oder Erlössteigerungen.

5. Laufzeit, Stornierungen

5.1 Die Vertragslaufzeiten werden im Auftrag vereinbart.

5.2 Für den Fall, dass der Vertragspartner den Auftrag zu einem späteren Zeitpunkt als 6 [sechs] Wochen vor Kampagnenstart kündigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Vergütung nach folgender Staffel [anteilig] an Kairion zu leisten, wobei dem Auftraggeber der Nachweis gestattet ist, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die nachfolgenden Pauschalen:

• bis 4 (vier) Wochen vor Kampagnenstart erfolgt keine Zahlung der Vergütung
• bis 2 (zwei) Wochen vor Kampagnenstart 50 % der Vergütung
• bis 1 (eine) Woche vor Kampagnenstart 75 % der Vergütung
• bis 3 (drei) Werktage vor Kampagnenstart 80 % der Vergütung
• bis 0 (null) Werktage vor Kampagnenstart 100 % der Vergütung

5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6. Haftung

6.1 Kairion haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kairion nur im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder der Verletzung einer Garantie. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertrauen darf.

6.2 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch Kairion. Die Haftung von nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.3 Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6.4 Soweit Kairion gemäß Ziffer A.5.3. nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

6.5 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kairion, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.

6.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nach Leistungserbringung. Abrechnungsrelevante Grundlage sind die Werte aus den Kairion Reportings.

7.2 Zahlungsziel: 14 Tage nach Rechnungsstellung. Kairion gewährt kein Skonto.

7.3 Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug. Insbesondere sind Entgeltforderungen von Kairion ab dem 31sten Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen (§§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB).

7.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Vertragspartners ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Vertragspartners wird von Kairion nicht bestritten oder ist rechtskräftig festgestellt.

8. Datenschutz

8.1. Kairion wird keinen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten. Über Smart-Links ist weder eine Generierung noch ein Rückschluss auf personenbezogene Daten möglich.

8.2 Die Vertragspartner von Kairion nehmen mit diesen AGB zur Kenntnis, dass bei jeder Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten sind.

8.3 Sofern der Vertragspartner als Betreiber eines Onlineangebotes die Erhebung, Verarbeitung oder Übermittlung von Daten mittels spezieller Techniken, wie z. B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, ermöglicht, sichert er zu, dass er über eine gesetzliche Grundlage verfügt. Sollte insbesondere eine Einwilligung des jeweiligen Users erforderlich sein, sichert er zu, dass er eine entsprechende Einwilligung der User einholen wird, die sich insbesondere auch auf die Zusammenarbeit mit Kairion erstreckt.

8.4 Sollte der Vertragspartner durch Verwendung spezieller Technologien, wie z.B. dem Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Platzierung von Werbemitteln in kooperierenden Online-Shops gewinnen oder sammeln, sichert der Vertragspartner zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung einhalten wird. Setzt der Vertragspartner dazu Technologien eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch dieser Dritte diese Vereinbarung, insbesondere diese Ziff. 8.4, einhält.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Kairion über die eingesetzten Drittanbieter, sowie weitere Datenempfänger, unter Nennung von Namen, Anschrift und einer Kontaktperson zu informieren. Auf Anforderung von Kairion wird der Vertragspartner alle weiteren zur Prüfung des Drittanbieters erforderlichen Informationen bereitstellen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, Daten ausschließlich für die Zwecke der Speicherung und des Lesens von Daten auf dem Endgerät (IAB TCF Purpose 1), der Messung der Performance von Werbeanzeigen (IAB TCF Purpose 7), zur Gewährleistung von Sicherheit, zur Verhinderung von Betrug, sowie zur Fehlerbehebung (IAB TCF Special Purpose 1) zu verarbeiten und zu nutzen. Der Vertragspartner wird von ihm eingesetzte Drittanbieter in gleicher Weise verpflichten. Der Vertragspartner darf Technologien und Drittanbieter nur dann und soweit in Online-Shops oder in Werbemitteln einsetzen, wenn Kairion diese freigegeben hat. Der Vertragspartner wird Kairion sämtliche Daten zur Verfügung stellen, die für eine Prüfung von Technologien und Drittanbietern erforderlich sind.
Nutzen sowohl der Online-Shop als auch der Vertragspartner bzw. die vom Vertragspartner eingesetzten Drittanbieter das IAB TCF, stellt der Vertragspartner Kairion sämtliche Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Online-Shop den Vertragspartner bzw. etwaige Drittanbieter in seine CMP einbinden kann. Eine Datenerhebung im Online-Shop ist in solchen Fällen ausschließlich durch registrierte Vendoren möglich und nur dann zulässig, wenn sich aus dem vom Shop übermittelten Consent-String des IAB TCF eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung durch diesen Vendor ergibt.
Kairion ist jederzeit berechtigt, die Werbemittel, Tags und andere technische Elemente des Vertragspartners auf Übereinstimmung mit dieser Ziffer 8.4 hin zu überprüfen. Der Vertragspartner ist auf Anfrage verpflichtet, sämtliche hierfür notwendigen technischen Informationen, Daten und Dokumente bereitzustellen. Der Vertragspartner stellt Kairion auf erstes Anfordern von allen von Dritten gegenüber Kairion geltend gemachten Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Bußgeldern und Strafen frei, die durch eine Verletzung oder die Behauptung einer Verletzung dieser Ziffer 8.4 durch den Vertragspartner entstehen. Dazu zählen auch die Kosten der Rechtsverteidigung.

8.5 Sofern beim Vertragspartner anonyme Daten aus dem Zugriff auf die in kooperierenden Online-Shops ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Vertragspartner diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen generiert worden sind.

8.6 Darüber hinaus ist dem Vertragspartner eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Vertragspartner die Daten aus Werbeplatzierungen nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User und deren weitere Nutzung.

9. Vertraulichkeit

9.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen der jeweils anderen Partei.

9.2 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Informationen, die der einen Partei oder ihren Repräsentanten von der jeweils anderen Partei oder deren Repräsentanten mündlich, schriftlich oder in anderer Form zugänglich gemacht wurden oder im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung oder -durchführung zur Kenntnis gelangt sind. Hierzu zählen insbesondere Informationen über von den Parteien angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen, über geschäftliche Strategien und Praktiken, Erfindungen, Veröffentlichungen, Herstellungsverfahren, Finanzen, Geschäftspläne, Lieferanten, Kunden, Vertragsbeziehungen oder das Betriebsvermögen.

9.3 Keine Vertraulichen Informationen sind jedoch solche Informationen,

(i) die den Parteien bereits vor Bekanntgabe durch die andere Partei bekannt waren, (ii) die im Zeitpunkt Mitteilung an die jeweils andere Partei bereits allgemein zugänglich waren, es sei denn, dass die Zugänglichmachung bestehende Verträge verletzt hat, (iii) die von den Parteien unabhängig entwickelt wurden oder werden, oder (iv) die eine Partei rechtmäßig von einem Dritten erhalten hat, ohne dass dieser Beschränkungen in Bezug auf die Vertraulichkeit oder die Verwendung der Informationen unterlag, oder (v) deren Weitergabe zur ordnungsgemäßen Erfüllung des vorliegenden Vertrages zwingend erforderlich ist.

9.4 Die Parteien sind verpflichtet, Vertrauliche Informationen geheim zu halten und diese weder direkt noch indirekt Dritten zur Kenntnis zu geben oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, sofern die hiervon betroffene Partei hierzu nicht ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben hat. Keine Dritte im vorstehenden Sinne sind (i) Angestellte, sonstige Erfüllungsgehilfen einer Partei und sonstige Personen, wenn und soweit diese zu Zwecken der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung von der betreffenden Vertraulichen Information Kenntnis haben müssen sowie (ii) verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG und deren Angestellte und sonstige Erfüllungsgehilfen zusammen insgesamt „Nicht-Dritte“). Eine Weitergabe an Nicht-Dritte ist gleichwohl nur unter der Voraussetzung zulässig, dass eine den Regelungen dieser Ziffer 9 entsprechende Vertraulichkeit sichergestellt ist und zwar auch für den Zeitraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der zur Vertraulichkeit verpflichteten Partei und deren Nicht-Dritten.

9.5 Eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht nur wenn und soweit eine Partei aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer gerichtlichen oder, behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der anderen Partei offen zu legen. Die zur Offenlegung verpflichtete Partei wird die jeweils andere Partei – soweit rechtlich zulässig -unverzüglich von der Verpflichtung zur Offenlegung benachrichtigen.

10. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht, Schlussbestimmungen

10.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den in diesen AGB beschriebenen Leistungen ist Frankfurt am Main. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Kairion ist berechtigt, öffentlich auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber hinzuweisen. Der Auftraggeber wird eventuelle öffentliche Stellungnahmen und öffentlichen Äußerungen über die Zusammenarbeit ausschließlich im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgeben.

10.3 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für den Fall von Vertragslücken.

Stand: 24. August 2022

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